GoBD ersetzt GDPdU
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten- zugriff) gelten ab dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU.
Mehr: GoBD Flyer
Merkblatt BMF
Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Daten verarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jeder zeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Mehr: Merkblatt BMF