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GoBD/BMF

GoBD ersetzt GDPdU

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten- zugriff) gelten ab dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU. 

Mehr: GoBD Flyer

 

Merkblatt BMF 

Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Daten­ verarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jeder­ zeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO). 

Mehr: Merkblatt BMF

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